Folgenden stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von :
Wieder Schick Hundefriseur, Brunnenstraße 4 65552 Dietkirchen
Telefon 01764 605 5025
Leistungen
1.1 Die Pflegebehandlungen, die an Hunden im Hundesalon sowie im Rahmen der mobilen Hundepflege bei „Wieder Schick Hundefriseur“ durchgeführt werden, erfolgen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den hier geltenden fachlichen Qualitätsgrundsätzen.
1.2 Die Beachtung des Tierschutzes und die Gesunderhaltung der Tiere stehen bei allen Maßnahmen im Mittelpunkt.
1.3 Bei allen Aufträgen behält sich „Wieder Schick Hundefriseur“ vor, generell und grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob und welchen Auftrag er annimmt oder ablehnt.
1.4 Auch die Ausführung liegt im Ermessen des Hundesalons „Wieder Schick Hundefriseur“.
1.5 „Wieder Schick Hundefriseur“ arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Bei Absagen mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit sowie bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der gebuchten Behandlung berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Als Nichterscheinen gilt auch, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint und den Termin nicht rechtzeitig absagt.
Termin-Erinnerungen erfolgen ausschließlich als freiwillige Serviceleistung. Die Verantwortung für die Wahrnehmung oder rechtzeitige Absage des Termins verbleibt beim Kunden.
1.6 Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit verkürzen. Ist eine vollständige Behandlung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann die Behandlung abgebrochen oder ein neuer Termin vereinbart werden. Die Ausfallregelung gemäß Punkt 1.5 bleibt hiervon unberührt.
Bezahlung / Preise
2.1 Die in der Preisliste stehenden Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, welche auch in ihrer Größe ihrer Rasse entsprechen.
2.2 Vor Arbeitsbeginn wird der Leistungsumfang vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der Qualitätsgrundsätze während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 30,- € nicht überschreiten.
2.3 Separate beauftragbare oder bei der Behandlung entstehende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu gegebenenfalls erforderliche Pflegeprodukte sowie Parasitenbehandlungen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
2.4 Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort fällig. Die Zahlung kann in bar oder über die angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Eine Pflege auf Rechnung erfolgt nicht.
2.5 Alle Preisangaben dienen als Richtwerte. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Größe, Fellzustand, Pflegeaufwand, Verhalten des Tieres sowie der tatsächlich benötigten Zeit. Preisabweichungen gegenüber früheren Behandlungen begründen keinen Anspruch auf eine Preisreduzierung.
Haftung
3.1 Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu betreuenden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
3.2 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier haftpflichtversichert, altersgerecht geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Tierhalter ist verpflichtet, bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten, Beißvorfälle, Läufigkeit, ansteckende Erkrankungen oder sonstige für die Behandlung relevante Umstände vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch entsprechende Informationen an „Wieder Schick Hundefriseur“ vermeidbar gewesen wären.
3.3 Richtet der Hund während des Aufenthalts bei „Wieder Schick Hundefriseur“ oder an Orten, an denen der Hundesalon Dienstleistungen erbringt, Schäden an Personen, Mobiliaren, Sachen oder anderen Tieren an, trägt die entstehenden Kosten dafür der Tierhalter. „Wieder Schick Hundefriseur“ kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von „Wieder Schick Hundefriseur“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4 Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen oder den Verlust des Tieres (Entlaufen, Infektionskrankheiten, plötzlicher Tod usw.) kann eine Entschädigung durch „Wieder Schick Hundefriseur“ nicht gewährt werden.
3.5 Sollte das Tier im Betreuungszeitraum plötzlich erkranken oder sich verletzen, wird es bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik vorgestellt. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem Tierhalter keine gesonderte Vereinbarung getroffen. Sämtliche Kosten trägt der Tierhalter.
3.6 Eine Entseuchungspauschale in Höhe von 50 Euro wird fällig, wenn das Tier Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen (z. B. Flöhe, Läuse, Milbenbefall, Giardien, Durchfall, eitrige Wunden oder ähnliche Erkrankungen).
3.7 Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes, beispielsweise durch Beißen, starke Gegenwehr oder Gefährdung von Personen oder Tieren, vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Tieres werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
3.8 Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist „Wieder Schick Hundefriseur“ Gelegenheit zur zweimaligen Nachbesserung zu geben. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist dennoch zu zahlen.
3.9 „Wieder Schick Hundefriseur“ übernimmt keine Haftung bei kundenspezifischen Hundehaarschnitten oder Behandlungen, die nicht dem jeweiligen FCI-Rassestandard entsprechen.
3.10 Mit der Aufnahme der personen- und sachbezogenen Daten in die Kundendatei bei „Wieder Schick Hundefriseur“ erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Diese Daten werden ausschließlich intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen ist die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes oder einer Tierklinik.
3.11 „Wieder Schick Hundefriseur“ ist berechtigt, Fotos von Tierkunden für die eigene Homepage, soziale Medien oder Werbezwecke zu verwenden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, ist dies vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
3.12 Bei stark verfilztem Fell kann aus tierschutz- und gesundheitlichen Gründen ein kurzes Abscheren erforderlich sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Felllänge und das Erscheinungsbild des Tieres in solchen Fällen von den ursprünglichen Vorstellungen abweichen können. Hieraus können keine Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsansprüche abgeleitet werden.
3.13 Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Behandlung ist das Tier zeitnah abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, wird ein Betreuungszuschlag berechnet.
Schlussbestimmungen
4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Dietkirchen, April 2026
Wieder Schick Hundefriseur
Inhaber: Julie und Sven Grüne